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   OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07   

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https://dejure.org/2007,6629
OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,6629)
OLG München, Entscheidung vom 03.05.2007 - 34 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,6629)
OLG München, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 34 Wx 55/07 (https://dejure.org/2007,6629)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 62; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; FreihEntzG § 4 Abs. 1; AufenthG § 106 Abs. 2 S. 2
    D (A), Abschiebungshaft, Verfahrensmangel, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit, Amtsgericht, Abgabebeschluss, Anhörung, Ladung, Prozessbevollmächtigte, Heilung, Landgericht

  • Judicialis

    FGG § 27; ; FreihEntzG § 3 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 104 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heilung örtlicher Unzuständigkeit durch Sachentscheidung des Beschwerdegerichts - Heilung fehlender Ladung des Verfahrensbvollmächtigten durch Anhörung des Betroffenen vor Beschwerdegericht unter Teilnahme des Bevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anordnung der Abschiebungshaft zur Sicherung der Abschiebung eines widerrechtlich nach Deutschland Eingereisten; Rechtmäßigkeit einer gerichtlich angeordneten Verlängerung der Abschiebungshaft; Umfang der Erstreckung einer Rechtswidrigkeit von Verfahrensverstößen auf ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 238
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.03.2007 - V ZB 149/06

    Verfahrensrecht - Überprüfung der Anordnung von Abschiebehaft

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Ein in der fehlenden örtlichen Zuständigkeit liegender Verfahrensfehler wird durch eine Sachentscheidung des Beschwerdegerichts jedenfalls dann geheilt, wenn das tätig gewordene und das zuständige Gericht zum Bezirk des Beschwerdegerichts gehören (im Anschluss an BGH vom 8.3.2007 - V ZB 149/06).

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 8.3.2007 (Az. V ZB 149/06) die Sache dem Oberlandesgericht München zur Entscheidung in eigener Zuständigkeit zurückgegeben, da in vorliegendem Fall eine Divergenz nicht bestehe.

    Damit führt der Verstoß des Amtsgerichts Nürnberg gegen die Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit hier nicht zur Rechtswidrigkeit der Haftverlängerungsanordnung (vgl. BGH vom 8.3.2007, V ZB 149/06 Rn. 8-10).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Der Betroffene hat jedoch seinen Antrag den geänderten Umständen in zulässiger Weise angepasst, indem er die Feststellung der Rechtswidrigkeit der vom Amtsgericht Nürnberg angeordneten Haftfortdauer begehrt (gefestigte Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 104, 220/235; Senat vom 1.12.2006, 34 Wx 125/06, vom 21.12.2006, 34 Wx 139/06 und vom 27.3.2007, 34 Wx 029/07).
  • BGH, 09.02.1989 - V ZB 25/88

    Anfechtung von Berichtigungsbeschlüssen im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Die Berichtigung kann durch das Rechtsmittelgericht erfolgen (BGHZ 106, 370/373; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 64. Aufl. § 319 Rn. 26).
  • BGH, 04.07.2002 - IX ZB 221/02

    Erforderlichkeit der formularmäßigen Erklärung über die persönlichen und

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Diese sind hier auch nicht ausnahmsweise entbehrlich (vgl. BGH NJW 2002, 2793).
  • OLG München, 19.09.2006 - 34 Wx 80/06

    Unzuständigkeit des Amtsgerichts für Entscheidung über Fortdauer der

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Der Senat hat mit Beschluss vom 19.9.2006 (Az. 34 Wx 080/06 = FGPrax 2006, 280) die sofortige weitere Beschwerde dem Bundesgerichtshof gemäß § 28 Abs. 2 FGG zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG München, 26.04.2006 - 34 Wx 44/06

    Zustellung an Prozessbevollmächtigten in Abschiebungshaftsachen bei Entscheidung

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG Zweibrücken, 08.05.2000 - 2 AR 28/00

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Fortdauer einer Unterbringung nach BSeuchG

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Dies ergibt sich aus § 12 FreihEntzG, wonach die in § 4 FreihEntzG genannten, eine örtliche Zuständigkeit des Gerichts begründenden Tatsachen im Verfahren über die Fortdauer der Haft nicht maßgeblich sind (siehe auch OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 212/213; OLG München FGPrax 2006, 185).
  • OLG Oldenburg, 28.02.2006 - 13 W 4/06

    Abschiebungshaft, Haftbefehl, örtliche Zuständigkeit, Abgabebeschluss,

    Auszug aus OLG München, 03.05.2007 - 34 Wx 55/07
    Der Senat hat in dem Vorlagebeschluss die sofortige weitere Beschwerde zwar für zulässig, jedoch im Ergebnis für unbegründet gehalten, er hat sich jedoch an einer abschließenden Entscheidung durch den Beschluss des Oberlandesgericht Oldenburg vom 28.2.2006 (13 W 04/06 = InfAuslR 2006, 333/334) gehindert gesehen.
  • OLG München, 21.06.2007 - 34 Wx 63/07

    Anwendungsbereich von Aufenthaltsgesetz und Freizügigkeitsgesetz in

    Er hat damit seinen Antrag den geänderten Umständen in zulässiger Weise angepasst (gefestigte Rechtsprechung, vgl. BVerfGE 104, 220/235; Senat vom 27.3.2007, 34 Wx 029/07, und vom 3.5.2007, 34 Wx 055/07).
  • OLG München, 25.10.2007 - 34 Wx 125/07

    D (A), Abschiebungshaft, Verlängerung, Zuständigkeit, örtliche Zuständigkeit,

    Der Zuständigkeitsmangel ist zu keinem Zeitpunkt geheilt worden, insbesondere auch nicht durch die Entscheidung eines gemeinsamen übergeordneten Beschwerdegerichts (vgl. dazu BGH vom 8.3.2007, V ZB 149/06; Senat vom 3.5.2007, 34 Wx 055/07).
  • OLG Oldenburg, 05.12.2008 - 13 W 30/08

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, Ermessen, Amtsgericht, Landgericht,

    Einem Verfahrensbevollmächtigten ist aber grundsätzlich Gelegenheit zu geben, an einer gerichtlichen Anhörung teilzunehmen, da andernfalls der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt wird (OLG Schleswig, Beschluss vom 09.03.2007, 2 W 54/07; OLG München, Beschluss vom 03.05.2007, 34 Wx 55/07; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2007, I-3 Wx 226/07).
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